Das Ansuchen um eine Baubewilligung umfasst auch eine Baubeschreibung.
Die Baubeschreibung erhielt ich von der Baufirma ausgestellt. Sie umfasst die Adressen des Planverfassers und des Antragstellers mit Angabe des Grundstücks welches für das Bauvorhaben ausgewählt wurde.
Auf der zweiten Seite der Baubeschreibung findet man dann viele verschiedene Angaben zum Projekt. Wie zum Beispiel Art des Bauvorhabens (Wohnhaus mit Garage), Neubau, Verwendungszweck, Bauvorhaben auf Dauer, vorübergehend oder befristet. In meinem Fall auf Dauer. Ebenso muss die Lage des Bauvorhabens angegeben werden. Die Strasse (Gemeindestrasse), Abstand von Strasse, Strassenrand, und der Abstand zu den Nachbargrundstücken.
Der dritte Punkt der Baubeschreibung umfasst die Bebauungsgrundlagen. Rechtswirksamer Flächenwidmungsplan und Bebauungsplan sowie die Baubeschränkungen wie zum Beispiel Denkmalschutz, Eisenbahn, Flugplatz, Wasser oder Naturschutzgebiete. Der dritte Punkt wurde nicht ausgefüllt und blieb leer.
Auch der 4. Punkt wurde nicht ausgefüllt. Er enthält behördliche Genehmigungen und rechtsverhältnisse die das Bauvorhaben betreffen.
Im 5. Punkt findet man eine Menge Angaben über die Bauausführung: Art der Fundierung, Kellermauerwerk, Innenwände, Haupt und Nebenstiegen, Fussbodenbelag und so weiter … Wurde bereits alles sorgfältig von Etzi Haus ausgefüllt. Darum musste ich mich nicht kümmern.
Der 6. Punkt umfasst Gemeinschaftseinrichtungen wie Kinderspielplätze, Abstell und Schutzräume sowie auch Erholungsflächen. Auch diese Felder wurden nicht ausgefüllt.
Der 7. beinhaltet die sonstigen Angaben wie zum Beispiel die m2 des umbauten Raums, bebaute Fläche, Anzahl der Geschosse über dem Erdboden, Raumhöhe und Anzahl der Wohnungen.
Der 8. Punkt ist zugleich auch der letzte Punkt. Hier soll man die Bauerleichterungen gemäss § 41 O.ö. BauTG reinschreiben. Auch dieses Feld blieb leer.