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Heute hab ich in einem Brief das Zertifikat “Erhöhte Wohnbauförderung für energiesparende Bauweise” vom Energiesparverband bekommen.

Die Nutzheiz Energiekennzahl meines zukünftigen Hauses beträgt 46 kWh/m2, und ist somit unter der benötigten Grenze von 50 kWh/m2.

Am frühen Nachmittag traf dann auch das Baustellen WC ein.

baustellen wc quicki jüly

Es trägt den Namen “Quicki”, und kommt von “Jüly”.

baustrom

Ab heute ist der Baustrom verfügbar.

baustrom

Die Elektriker kamen um 10:00 Vormittag, und haben die Stromleitung zur Baustelle gelegt bzw. gehängt.

Gestern Vormittag war ich beim Energiesparverband. Es hat teilweise fürchterlich geregnet.

Dort habe ich meine Unterlagen abgegeben. Den Plan für das Haus, den Energieausweis der mit von der Baufirma angefertigt wurde, und eben das von mir ausgefüllte Forumlar vom Energiesparverband.

Meine Unterlagen wurden von einem jungen Mann kurz angesehen. Als er alles für in Ordnung befand, bat er mich bei einer älteren Dame einen Termin auszumachen. Bei diesem Termin wird dann alles fixiert, und ich bekomme die nötige Bestätigung vom Energiesparverband für die Wohnbauförderung.

Der Bescheid über die Vorschreibung eines Verkehrsflächenbeitrages ist heute auch gleich gekommen.

Dabei konnte ich auch einen Zahlschein vorfinden.

Für den Verkehrsflächenbeitrag ist schon etwas mehr zu bezahlen als für die Baubewilligung. Die Summe beträgt 1.799,58 Euro.

Heute ist auch die Baubewilligung eingetroffen. 158,40 Euro sind dafür zu bezahlen.

Es liegt nun auch ein OÖ Energieausweis vor. Er wurde von der Baufirma ausgestellt.

Die Energiekennzahl beträgt 47 kWh (m2a), der Heizwärmebedarf 8.782 kWh/a bzw. 60kWh (m2a) .

Die gesetzliche Anforderung an die Energiekennzahl gemäss O.ö. BauTV wurde mit 85 kWh (m2a) angegeben.

Der Energieausweis umfasst insgesamt 10 Seiten mit Datenblättern zu Leitwert und Heizlast, Berechnungen der Heizlast, Bauteilbeschreibung, Geometrieausdruck, die automatische Ermittlung der Fassadenstreifen, Standorte mit genauen Eigenschaften und Klimadatem der Fenster und Türen, und Angaben mit Berechnungen zur NEZ Wohnbauförderung.

Der Einreichplan wurde jetzt noch einmal nachgebessert, und dürfte den verantwortlichen Personen im Bauamt nun gefallen. Den Einreichplan gab es in 4-facher Ausfertigung, und alle 4 Ausfertigungen mussten von allen Nachbarn und Grundstückseigentümern im Radius von 10 Metern unterschrieben werden. Dies hatte zur Folge dass auch Personen unterschreiben mussten, die nicht unmittelbare Nachbarn sind.

Der Einreichplan besteht aus:
– Lageplan 1:500
– Einwendungsverzicht der Nachbarn mit Unterschriften
– West und Nordansicht
– Keller, Erdgeschoss und Obergeschoss
– Schnitt mit genauer Beschreibung von Bodenbelag (10 mm) bis hin zur Aussenwand (Eder HLZ-Plan 25/38 VZ)

Das Ansuchen um eine Baubewilligung umfasst auch eine Baubeschreibung.

Die Baubeschreibung erhielt ich von der Baufirma ausgestellt. Sie umfasst die Adressen des Planverfassers und des Antragstellers mit Angabe des Grundstücks welches für das Bauvorhaben ausgewählt wurde.

Auf der zweiten Seite der Baubeschreibung findet man dann viele verschiedene Angaben zum Projekt. Wie zum Beispiel Art des Bauvorhabens (Wohnhaus mit Garage), Neubau, Verwendungszweck, Bauvorhaben auf Dauer, vorübergehend oder befristet. In meinem Fall auf Dauer. Ebenso muss die Lage des Bauvorhabens angegeben werden. Die Strasse (Gemeindestrasse), Abstand von Strasse, Strassenrand, und der Abstand zu den Nachbargrundstücken.

Der dritte Punkt der Baubeschreibung umfasst die Bebauungsgrundlagen. Rechtswirksamer Flächenwidmungsplan und Bebauungsplan sowie die Baubeschränkungen wie zum Beispiel Denkmalschutz, Eisenbahn, Flugplatz, Wasser oder Naturschutzgebiete. Der dritte Punkt wurde nicht ausgefüllt und blieb leer.

Auch der 4. Punkt wurde nicht ausgefüllt. Er enthält behördliche Genehmigungen und rechtsverhältnisse die das Bauvorhaben betreffen.

Im 5. Punkt findet man eine Menge Angaben über die Bauausführung: Art der Fundierung, Kellermauerwerk, Innenwände, Haupt und Nebenstiegen, Fussbodenbelag und so weiter … Wurde bereits alles sorgfältig von Etzi Haus ausgefüllt. Darum musste ich mich nicht kümmern.

Der 6. Punkt umfasst Gemeinschaftseinrichtungen wie Kinderspielplätze, Abstell und Schutzräume sowie auch Erholungsflächen. Auch diese Felder wurden nicht ausgefüllt.

Der 7. beinhaltet die sonstigen Angaben wie zum Beispiel die m2 des umbauten Raums, bebaute Fläche, Anzahl der Geschosse über dem Erdboden, Raumhöhe und Anzahl der Wohnungen.

Der 8. Punkt ist zugleich auch der letzte Punkt. Hier soll man die Bauerleichterungen gemäss § 41 O.ö. BauTG reinschreiben. Auch dieses Feld blieb leer.

Gestern wurde das Ansuchen um Baubewilligung bei der Stadtgemeinde eingebracht.

Die Baubewilligung setzt sich aus Adressen des Planverfassers, des Antragstellers, und des Grundeigentümers zusammen.

Offiziell trägt das Papier den Titel: “Ansuchen um Baubewilligung gemäss § 28 O.ö. BauO 1994 idF LGBI. Nr. 70/1998”

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