Gestern wurde das Ansuchen um Baubewilligung bei der Stadtgemeinde eingebracht.

Die Baubewilligung setzt sich aus Adressen des Planverfassers, des Antragstellers, und des Grundeigentümers zusammen.

Offiziell trägt das Papier den Titel: “Ansuchen um Baubewilligung gemäss § 28 O.ö. BauO 1994 idF LGBI. Nr. 70/1998”